Jürgen Bergmann | 15 März 2018
Laut den neuesten Nachrichtenberichten, hat das Büro des EU-Bürgerbeauftragten in einem Rechtsfall über das Problem der grenzüberschreitenden Wettangebote gegen die European Gaming and Betting Association (EGBA) entschieden.
Im Herbst 2016 hat die EGBA einen Fall eingereicht, der sich gegen die Maßnahmen der Europäischen Union richtet, genauer gesagt, gegen das absichtliche Ablehnen von Rechtsfällen, die sich mit dem Anbieten grenzüberschreitender Online-Wett- und Spielangebote innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beschäftigen.
Die Gaming and Betting Association behauptet, dass die EU ihre eigenen Vorschriften für das grenzüberschreitende Glücksspiel nicht eingehalten habe, und zählte zahlreiche Fälle auf, in denen die Union nicht eingriff oder keine Einhaltung der Gesetze gegenüber den Missetätern erzwang. Die EGBA bezog sich in ihrer Beschwerde auf Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Die fragliche Beschwerde erwähnte auch einen weiteren Rechtsstreit aus dem letzten Jahr, in den die EU eingriff, um die Durchsetzung des Artikels 56 zu stoppen. Dieser Schritt wurde gemacht trotz des Widerstandes eines Großteils der EU-Mitgliedsstaaten und warf Fragen auf, welche Absichten und welche Integrität die EU hat, wenn es um den regulierten Glücksspielmarkt geht.
Viele Länder haben es sich zum Ziel gesetzt, grenzübergreifende Glücksspielangebote zu verbieten, um ihre lokalen, staatlich betriebenen Casino-, Lotterie- und Wettangebote zu schützen, laut eines Statements von Flushdraw.net. Das Büro des Bürgerbeauftragten wies in einer Mitteilung darauf hin, dass die Kommission sich dazu entschlossen habe, alle Beschwerdeverfahren im Laufe der durchgeführten Untersuchung einzustellen.
Dem Bürgerbeauftragten zufolge hat die Kommission "weites Ermessen", was die Behandlung solcher Vertragsverletzungsverfahren angeht, und die Entscheidung fiel innerhalb dieser Grenzen. Er wies darauf hin, dass die Akten der Kommission zu verschiedenen Mitgliedsstaaten untersucht wurden, um die Behandlung dieser Verletzungsverfahren durch die Kommission zu überprüfen.
Laut der Behörde ergab sich bei der Untersuchung, dass keine "Missstände" bei der Behandlung des Falls vorlägen, weswegen der Bürgerbeauftragte sich dazu entschied, das Verfahren einzustellen. Der EGBA-Generalsekretär Maarten Haijer reagierte auf diese Mitteilung mit den Worten, dass die Vertragsverletzungsverfahren in diesem Sektor ein "komplettes Durcheinander" seien, da die Kommission entschieden habe, dass sie keine Verantwortung übernehme, um sicherzustellen, dass die Online-Glücksspielvorschriften der EU-Gesetzgebung entsprechen.
Haijer fügte zudem hinzu, dass die Entscheidung des Bürgerbeauftragten enttäuschend sei. Sie bestätige, dass die Einstellung der Verfahren durch die Kommission von politischer Natur gewesen sei. Weiter stellte er fest, dass, wenn die Kommission ihre Verantwortung bei der Durchsetzung von EU-Gesetzen nicht ernst nähme, er sich unsicher sei, wer es sonst tun solle.
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